Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01. Januar 2022 §1 Vertragspartner Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für DJ-Dienstleistungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und dem Auftragsnehmer Luca Gozzi alias DJ Krymez (nachfolgend „“DJ“ genannt). §2 Angebot und Vertrag Der Kunde beauftragt den DJ für die Erbringung einer DJ-Dienstleistung. Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes Angebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt auch für die mit dem Angebot verbundene Terminreservierung. Eine endgültige Buchung kommt erst mit einer Angebotsannahme und einer Auftragsbestätigung zustande. Die Kommunikation erfolgt mittels E-Mail und/oder telefonisch. §3 Preise Die DJ-Leistungen werden in der Regel als Festpreis (Brutto) angeboten. Entsprechend § 19 UStG weise ich keine Mehrwertsteuer aus. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten und vereinbarten Gage gemäß dem gemeinsam abgestimmten Vertragsangebotes. §3a Vorauszahlung Falls es im Vertrag so angegeben ist, fällt bei einer verbindlichen Buchung eine Vorauszahlung an. Die Höhe der Vorauszahlung ist in der dem Vertrag beigelegten Rechnung festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen. §4 Widerruf und Rücktritt Rücktritt durch Kunde: Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an DJ zu zahlen: Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 15%, Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 30%, Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50%, Bis 1 Woche vor der Veranstaltung 80%, Und ab weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 100% der vereinbarten Gage gegen Rechnung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Rücktritt durch DJ: Ein Rücktritt durch den DJ ist nur aufgrund wichtiger persönlicher Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie möglich. In diesen Ausnahmefällen wird sich der DJ nach Rücksprache mit dem Kunden in seinem Netzwerk um einen passenden Ersatz bemühen. Sämtliche durch diese Umbuchung zusätzlich entstehenden Kosten werden vom DJ übernommen. §4a Ausnahmeregelung Corona-Virus Sollten von den Landesregierungen o. ä. weisungsberechtigten Institutionen, Veranstaltungen (auch im privaten Bereich) eingeschränkt oder verboten werden, entstehen für beide Vertragspartner keinerlei Kosten bzw. Ersatzansprüche. Ein Ausgleichstermin kann ggf. vereinbart werden. Gleiches gilt für beide Vertragspartner bei angeordneter Quarantäne. §5 Veranstaltungsort Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (230V) entsprechend der VDE-Vorschriften zur Verfügung stehen. Im Idealfall zwei getrennte Stromkreise. Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer ausreichenden Klimatisierung ausgegangen. Der Veranstaltungsraum sollte über einen barrierefreien Weg erreichbar sein. Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Kunde das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das DJ-Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. 5a DJ-EQUIPMENT Am Veranstaltungsort sollte, nach Möglichkeit, einen Pioneer DJM-S9 (oder Nachfolgegeräten der Marke "Pioneer DJ“) als DJ Mixer und 2 Plattenspieler als Deck 1 und Deck 2 für die Musikwiedergabe vorhanden sein. CDJs, statt Plattenspielern, werden auch von DJ ebenfalls akzeptiert. Die vollumfängliche Überprüfung auf Funktionsfähigkeit der Geräte muss vorab vom Kunden erbracht und gewährleistet werden. Das hat, in der Regel, am gleichen Tag zu erfolgen aber mindestens 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Bei der Überprüfung muss dem DJ auf jeden Fall mitgeteilt werden ob das Equipment mit der Software "Serato DJ Pro“ kompatibel ist. Der DJ kann, nach Absprache mit der Kunde (falls keiner der oben-genannten Equipments vorliegen oder die Vollfunktionsfähigkeit und Kompatibilität nicht gesichert werden kann), sein eigenes Equipment mitbringen. Die dadurch entstehende Zusatzaufwendung des DJs wird entsprechend auf die vereinbarte und festgelegte Gage in der Rechnung extra ausgewiesen. Dieser Zusatzaufwand wird kostenmäßig individuell angerechnet, beträgt jedoch mindestens einen Betrag von 200 €. §6 Reisekosten Die Fahrtkosten der An- und Abreise sind in Rechnung extra ausgewiesen und werden in Höhe von 0,40 € je gefahrenen Kilometer auf direkter Strecke verrechnet. Bei Fahrten mit Öffentliche Fernverkehrsmitteln sind die Fahrkosten von Kunden zu übernehmen. Die Fahrkosten werden in Rechnung extra ausgewiesen Wenn bei einer weiter entfernten Anreise von mehr als 100 km (einfache Strecke) eine Übernachtung zwischen Kunde und DJ geregelt ist, wird zusätzlich zu den Fahrtkosten noch eine Übernachtungspauschale von 85,00 € verrechnet. §7 Gewährleistung / Schadensersatz Der DJ hat die Aufgabe, die Stimmung der Gäste zu fördern und hochzuhalten. Hierfür werden in der Regel mit dem Kunden vorab die musikalischen Vorstellungen abgestimmt und bestmöglich eingesetzt. Für einen Stimmungserfolg bzw. eine "Partygarantie“ beim Publikum übernimmt der DJ keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagebeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder - Schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage. §8 Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist Für Schäden an der Anlagentechnik, den Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipments des DJs, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde. §9 Fotos und Videos Eigene oder erhaltene Fotos und Videos, die nicht anderweitig vertraglich geschützt sind, darf der DJ als Referenz auf der eigenen Homepage oder auf Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram veröffentlichen. Ein Einspruch gegen verwendetes Bildmaterial ist jederzeit schriftlich möglich. Nicht gewünschte Fotos werden umgehend entfernt. §10 Steuern, Abgaben und Gebühren Eventuell anfallende Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren sind vom Kunden zu entrichten. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung, ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist. Der DJ weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit bei der GEMA lizensierten digitalen Kopien arbeitet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der GEMA. Für nicht-öffentliche, private Feiern (z.B. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern) sind üblicherweise keine GEMA-Gebühren zu entrichten. §11 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung in Kraft, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt. §12 Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist Nürnberg, Bayern. DJ-KRYMEZ.COM 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01. Januar 2022 §1 Vertragspartner Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für DJ-Dienstleistungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und dem Auftragsnehmer Luca Gozzi alias DJ Krymez (nachfolgend „“DJ“ genannt). §2 Angebot und Vertrag Der Kunde beauftragt den DJ für die Erbringung einer DJ-Dienstleistung. Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes Angebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt auch für die mit dem Angebot verbundene Terminreservierung. Eine endgültige Buchung kommt erst mit einer Angebotsannahme und einer Auftragsbestätigung zustande. Die Kommunikation erfolgt mittels E-Mail und/oder telefonisch. §3 Preise Die DJ-Leistungen werden in der Regel als Festpreis (Brutto) angeboten. Entsprechend § 19 UStG weise ich keine Mehrwertsteuer aus. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten und vereinbarten Gage gemäß dem gemeinsam abgestimmten Vertragsangebotes. §3a Vorauszahlung Falls es im Vertrag so angegeben ist, fällt bei einer verbindlichen Buchung eine Vorauszahlung an. Die Höhe der Vorauszahlung ist in der dem Vertrag beigelegten Rechnung festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen. §4 Widerruf und Rücktritt Rücktritt durch Kunde: Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an DJ zu zahlen: Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 15%, Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 30%, Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50%, Bis 1 Woche vor der Veranstaltung 80%, Und ab weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 100% der vereinbarten Gage gegen Rechnung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Rücktritt durch DJ: Ein Rücktritt durch den DJ ist nur aufgrund wichtiger persönlicher Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie möglich. In diesen Ausnahmefällen wird sich der DJ nach Rücksprache mit dem Kunden in seinem Netzwerk um einen passenden Ersatz bemühen. Sämtliche durch diese Umbuchung zusätzlich entstehenden Kosten werden vom DJ übernommen. §4a Ausnahmeregelung Corona-Virus Sollten von den Landesregierungen o. ä. weisungsberechtigten Institutionen, Veranstaltungen (auch im privaten Bereich) eingeschränkt oder verboten werden, entstehen für beide Vertragspartner keinerlei Kosten bzw. Ersatzansprüche. Ein Ausgleichstermin kann ggf. vereinbart werden. Gleiches gilt für beide Vertragspartner bei angeordneter Quarantäne. §5 Veranstaltungsort Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (230V) entsprechend der VDE-Vorschriften zur Verfügung stehen. Im Idealfall zwei getrennte Stromkreise. Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer ausreichenden Klimatisierung ausgegangen. Der Veranstaltungsraum sollte über einen barrierefreien Weg erreichbar sein. Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Kunde das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das DJ-Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. 5a DJ-EQUIPMENT Am Veranstaltungsort sollte, nach Möglichkeit, einen Pioneer DJM-S9 (oder Nachfolgegeräten der Marke "Pioneer DJ“) als DJ Mixer und 2 Plattenspieler als Deck 1 und Deck 2 für die Musikwiedergabe vorhanden sein. CDJs, statt Plattenspielern, werden auch von DJ ebenfalls akzeptiert. Die vollumfängliche Überprüfung auf Funktionsfähigkeit der Geräte muss vorab vom Kunden erbracht und gewährleistet werden. Das hat, in der Regel, am gleichen Tag zu erfolgen aber mindestens 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Bei der Überprüfung muss dem DJ auf jeden Fall mitgeteilt werden ob das Equipment mit der Software "Serato DJ Pro“ kompatibel ist. Der DJ kann, nach Absprache mit der Kunde (falls keiner der oben-genannten Equipments vorliegen oder die Vollfunktionsfähigkeit und Kompatibilität nicht gesichert werden kann), sein eigenes Equipment mitbringen. Die dadurch entstehende Zusatzaufwendung des DJs wird entsprechend auf die vereinbarte und festgelegte Gage in der Rechnung extra ausgewiesen. Dieser Zusatzaufwand wird kostenmäßig individuell angerechnet, beträgt jedoch mindestens einen Betrag von 200 €. §6 Reisekosten Die Fahrtkosten der An- und Abreise sind in Rechnung extra ausgewiesen und werden in Höhe von 0,40 € je gefahrenen Kilometer auf direkter Strecke verrechnet. Bei Fahrten mit Öffentliche Fernverkehrsmitteln sind die Fahrkosten von Kunden zu übernehmen. Die Fahrkosten werden in Rechnung extra ausgewiesen Wenn bei einer weiter entfernten Anreise von mehr als 100 km (einfache Strecke) eine Übernachtung zwischen Kunde und DJ geregelt ist, wird zusätzlich zu den Fahrtkosten noch eine Übernachtungspauschale von 85,00 € verrechnet. §7 Gewährleistung / Schadensersatz Der DJ hat die Aufgabe, die Stimmung der Gäste zu fördern und hochzuhalten. Hierfür werden in der Regel mit dem Kunden vorab die musikalischen Vorstellungen abgestimmt und bestmöglich eingesetzt. Für einen Stimmungserfolg bzw. eine "Partygarantie“ beim Publikum übernimmt der DJ keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagebeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder - Schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage. §8 Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist Für Schäden an der Anlagentechnik, den Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipments des DJs, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde. §9 Fotos und Videos Eigene oder erhaltene Fotos und Videos, die nicht anderweitig vertraglich geschützt sind, darf der DJ als Referenz auf der eigenen Homepage oder auf Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram veröffentlichen. Ein Einspruch gegen verwendetes Bildmaterial ist jederzeit schriftlich möglich. Nicht gewünschte Fotos werden umgehend entfernt. §10 Steuern, Abgaben und Gebühren Eventuell anfallende Steuern, Abgaben, GEMA- Gebühren sind vom Kunden zu entrichten. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung, ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist. Der DJ weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit bei der GEMA lizensierten digitalen Kopien arbeitet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der GEMA. Für nicht-öffentliche, private Feiern (z.B. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern) sind üblicherweise keine GEMA-Gebühren zu entrichten. §11 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung in Kraft, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt. §12 Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist Nürnberg, Bayern. DJ-KRYMEZ.COM 2022