Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Januar 2022
§1 Vertragspartner
Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für DJ-Dienstleistungen zwischen dem
Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) und dem Auftragsnehmer Luca Gozzi alias DJ Krymez (nachfolgend
„“DJ“ genannt).
§2 Angebot und Vertrag
Der Kunde beauftragt den DJ für die Erbringung einer DJ-Dienstleistung.
Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes Angebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt auch für die mit dem Angebot
verbundene Terminreservierung.
Eine endgültige Buchung kommt erst mit einer Angebotsannahme und einer Auftragsbestätigung zustande. Die
Kommunikation erfolgt mittels E-Mail und/oder telefonisch.
§3 Preise
Die DJ-Leistungen werden in der Regel als Festpreis (Brutto) angeboten. Entsprechend § 19 UStG weise ich keine
Mehrwertsteuer aus. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten und vereinbarten Gage gemäß dem
gemeinsam abgestimmten Vertragsangebotes.
§3a Vorauszahlung
Falls es im Vertrag so angegeben ist, fällt bei einer verbindlichen Buchung eine Vorauszahlung an. Die Höhe der
Vorauszahlung ist in der dem Vertrag beigelegten Rechnung festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im
Vertrag genannten Termin zu zahlen.
§4 Widerruf und Rücktritt
Rücktritt durch Kunde:
Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an DJ zu zahlen:
Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 15%,
Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 30%,
Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50%,
Bis 1 Woche vor der Veranstaltung 80%,
Und ab weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung 100%
der vereinbarten Gage gegen Rechnung. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Rücktritt durch DJ:
Ein Rücktritt durch den DJ ist nur aufgrund wichtiger persönlicher Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in
der Familie möglich. In diesen Ausnahmefällen wird sich der DJ nach Rücksprache mit dem Kunden in seinem
Netzwerk um einen passenden Ersatz bemühen. Sämtliche durch diese Umbuchung zusätzlich entstehenden
Kosten werden vom DJ übernommen.
§4a Ausnahmeregelung Corona-Virus
Sollten von den Landesregierungen o. ä. weisungsberechtigten Institutionen, Veranstaltungen (auch im privaten
Bereich) eingeschränkt oder verboten werden, entstehen für beide Vertragspartner keinerlei Kosten bzw.
Ersatzansprüche. Ein Ausgleichstermin kann ggf. vereinbart werden. Gleiches gilt für beide Vertragspartner bei
angeordneter Quarantäne.
§5 Veranstaltungsort
Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (230V) entsprechend der VDE-Vorschriften zur Verfügung
stehen. Im Idealfall zwei getrennte Stromkreise.
Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer ausreichenden
Klimatisierung ausgegangen.
Der Veranstaltungsraum sollte über einen barrierefreien Weg erreichbar sein.
Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Kunde das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der
Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen
befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das DJ-Equipment muss vor direkter
Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein.
5a DJ-EQUIPMENT
Am Veranstaltungsort sollte, nach Möglichkeit, einen Pioneer DJM-S9 (oder Nachfolgegeräten der Marke "Pioneer
DJ“) als DJ Mixer und 2 Plattenspieler als Deck 1 und Deck 2 für die Musikwiedergabe vorhanden sein. CDJs, statt
Plattenspielern, werden auch von DJ ebenfalls akzeptiert. Die vollumfängliche Überprüfung auf Funktionsfähigkeit
der Geräte muss vorab vom Kunden erbracht und gewährleistet werden. Das hat, in der Regel, am gleichen Tag zu
erfolgen aber mindestens 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Bei der Überprüfung muss dem DJ auf jeden Fall
mitgeteilt werden ob das Equipment mit der Software "Serato DJ Pro“ kompatibel ist.
Der DJ kann, nach Absprache mit der Kunde (falls keiner der oben-genannten Equipments vorliegen oder die
Vollfunktionsfähigkeit und Kompatibilität nicht gesichert werden kann), sein eigenes Equipment mitbringen.
Die dadurch entstehende Zusatzaufwendung des DJs wird entsprechend auf die vereinbarte und festgelegte Gage
in der Rechnung extra ausgewiesen. Dieser Zusatzaufwand wird kostenmäßig individuell angerechnet, beträgt
jedoch mindestens einen Betrag von 200 €.
§6 Reisekosten
Die Fahrtkosten der An- und Abreise sind in Rechnung extra ausgewiesen und werden in Höhe von 0,40 € je
gefahrenen Kilometer auf direkter Strecke verrechnet.
Bei Fahrten mit Öffentliche Fernverkehrsmitteln sind die Fahrkosten von Kunden zu übernehmen. Die Fahrkosten
werden in Rechnung extra ausgewiesen
Wenn bei einer weiter entfernten Anreise von mehr als 100 km (einfache Strecke) eine Übernachtung zwischen
Kunde und DJ geregelt ist, wird zusätzlich zu den Fahrtkosten noch eine Übernachtungspauschale von 85,00 €
verrechnet.
§7 Gewährleistung / Schadensersatz
Der DJ hat die Aufgabe, die Stimmung der Gäste zu fördern und hochzuhalten. Hierfür werden in der Regel mit dem
Kunden vorab die musikalischen Vorstellungen abgestimmt und bestmöglich eingesetzt. Für einen Stimmungserfolg
bzw. eine "Partygarantie“ beim Publikum übernimmt der DJ keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon
unberührt.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt,
behördliche Anordnung oder Auflagebeschränkungen, Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -
Schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom
Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.
§8 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der
Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist
Für Schäden an der Anlagentechnik, den Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipments des DJs, die während
der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Kunde.
§9 Fotos und Videos
Eigene oder erhaltene Fotos und Videos, die nicht anderweitig vertraglich geschützt sind, darf der DJ als Referenz
auf der eigenen Homepage oder auf Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram veröffentlichen.
Ein Einspruch gegen verwendetes Bildmaterial ist jederzeit schriftlich möglich. Nicht gewünschte Fotos werden
umgehend entfernt.
§10 Steuern, Abgaben und Gebühren
Eventuell anfallende Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren sind vom Kunden zu entrichten. Dem Auftraggeber obliegt
die Prüfung, ob die Veranstaltung GEMA-pflichtig ist. Der DJ weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit bei der
GEMA lizensierten digitalen Kopien arbeitet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der GEMA. Für
nicht-öffentliche, private Feiern (z.B. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern) sind üblicherweise keine GEMA-Gebühren
zu entrichten.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche, gesetzliche Regelung in Kraft, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist Nürnberg, Bayern.
DJ-KRYMEZ.COM 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Januar 2022
§1 Vertragspartner
Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für DJ-Dienstleistungen
zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“
genannt) und dem Auftragsnehmer Luca Gozzi alias
DJ Krymez (nachfolgend „“DJ“ genannt).
§2 Angebot und Vertrag
Der Kunde beauftragt den DJ für die Erbringung einer
DJ-Dienstleistung.
Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes
Angebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt auch für die mit
dem Angebot verbundene Terminreservierung.
Eine endgültige Buchung kommt erst mit einer
Angebotsannahme und einer Auftragsbestätigung
zustande. Die Kommunikation erfolgt mittels E-Mail
und/oder telefonisch.
§3 Preise
Die DJ-Leistungen werden in der Regel als Festpreis
(Brutto) angeboten. Entsprechend § 19 UStG weise ich
keine Mehrwertsteuer aus. Der Kunde verpflichtet
sich zur Zahlung der festgelegten und vereinbarten
Gage gemäß dem gemeinsam abgestimmten
Vertragsangebotes.
§3a Vorauszahlung
Falls es im Vertrag so angegeben ist, fällt bei einer
verbindlichen Buchung eine Vorauszahlung an. Die
Höhe der Vorauszahlung ist in der dem Vertrag
beigelegten Rechnung festgehalten. Die
Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten
Termin zu zahlen.
§4 Widerruf und Rücktritt
Rücktritt durch Kunde:
Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine
finanzielle Entschädigung an DJ zu zahlen:
Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 15%,
Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 30%,
Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 50%,
Bis 1 Woche vor der Veranstaltung 80%,
Und ab weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung
100%
der vereinbarten Gage gegen Rechnung. Der Rücktritt
muss schriftlich erfolgen.
Rücktritt durch DJ:
Ein Rücktritt durch den DJ ist nur aufgrund wichtiger
persönlicher Gründe wie Krankheit, Unfall oder
Todesfall in der Familie möglich. In diesen
Ausnahmefällen wird sich der DJ nach Rücksprache
mit dem Kunden in seinem Netzwerk um einen
passenden Ersatz bemühen. Sämtliche durch diese
Umbuchung zusätzlich entstehenden Kosten werden
vom DJ übernommen.
§4a Ausnahmeregelung Corona-Virus
Sollten von den Landesregierungen o. ä.
weisungsberechtigten Institutionen, Veranstaltungen
(auch im privaten Bereich) eingeschränkt oder
verboten werden, entstehen für beide
Vertragspartner keinerlei Kosten bzw.
Ersatzansprüche. Ein Ausgleichstermin kann ggf.
vereinbart werden. Gleiches gilt für beide
Vertragspartner bei angeordneter Quarantäne.
§5 Veranstaltungsort
Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung
(230V) entsprechend der VDE-Vorschriften zur
Verfügung stehen. Im Idealfall zwei getrennte
Stromkreise.
Der Veranstaltungsort muss trocken und der
Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer
ausreichenden Klimatisierung ausgegangen.
Der Veranstaltungsraum sollte über einen
barrierefreien Weg erreichbar sein.
Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Kunde das
Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat
der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage
zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem
Fall einen befestigten Untergrund haben und
überdacht und trocken sein. Das DJ-Equipment muss
vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt
sein.
5a DJ-EQUIPMENT
Am Veranstaltungsort sollte, nach Möglichkeit, einen
Pioneer DJM-S9 (oder Nachfolgegeräten der Marke
"Pioneer DJ“) als DJ Mixer und 2 Plattenspieler als
Deck 1 und Deck 2 für die Musikwiedergabe vorhanden
sein. CDJs, statt Plattenspielern, werden auch von DJ
ebenfalls akzeptiert. Die vollumfängliche Überprüfung
auf Funktionsfähigkeit der Geräte muss vorab vom
Kunden erbracht und gewährleistet werden. Das hat,
in der Regel, am gleichen Tag zu erfolgen aber
mindestens 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Bei
der Überprüfung muss dem DJ auf jeden Fall mitgeteilt
werden ob das Equipment mit der Software "Serato DJ
Pro“ kompatibel ist.
Der DJ kann, nach Absprache mit der Kunde (falls
keiner der oben-genannten Equipments vorliegen oder
die Vollfunktionsfähigkeit und Kompatibilität nicht
gesichert werden kann), sein eigenes Equipment
mitbringen.
Die dadurch entstehende Zusatzaufwendung des DJs
wird entsprechend auf die vereinbarte und festgelegte
Gage in der Rechnung extra ausgewiesen. Dieser
Zusatzaufwand wird kostenmäßig individuell
angerechnet, beträgt jedoch mindestens einen Betrag
von 200 €.
§6 Reisekosten
Die Fahrtkosten der An- und Abreise sind in Rechnung
extra ausgewiesen und werden in Höhe von 0,40 € je
gefahrenen Kilometer auf direkter Strecke
verrechnet.
Bei Fahrten mit Öffentliche Fernverkehrsmitteln sind
die Fahrkosten von Kunden zu übernehmen. Die
Fahrkosten werden in Rechnung extra ausgewiesen
Wenn bei einer weiter entfernten Anreise von mehr
als 100 km (einfache Strecke) eine Übernachtung
zwischen Kunde und DJ geregelt ist, wird zusätzlich
zu den Fahrtkosten noch eine
Übernachtungspauschale von 85,00 € verrechnet.
§7 Gewährleistung / Schadensersatz
Der DJ hat die Aufgabe, die Stimmung der Gäste zu
fördern und hochzuhalten. Hierfür werden in der Regel
mit dem Kunden vorab die musikalischen
Vorstellungen abgestimmt und bestmöglich
eingesetzt. Für einen Stimmungserfolg bzw. eine
"Partygarantie“ beim Publikum übernimmt der DJ keine
Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon
unberührt.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende
Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt,
behördliche Anordnung oder Auflagebeschränkungen,
Betriebsstörungen beim Kunden, Stromausfall- oder -
Schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht
erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz
und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.
§8 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer
Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde,
soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht
worden ist
Für Schäden an der Anlagentechnik, den
Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipments
des DJs, die während der einer Veranstaltung durch
Gäste verursacht werden, haftet der Kunde.
§9 Fotos und Videos
Eigene oder erhaltene Fotos und Videos, die nicht
anderweitig vertraglich geschützt sind, darf der DJ
als Referenz auf der eigenen Homepage oder auf
Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram
veröffentlichen.
Ein Einspruch gegen verwendetes Bildmaterial ist
jederzeit schriftlich möglich. Nicht gewünschte Fotos
werden umgehend entfernt.
§10 Steuern, Abgaben und Gebühren
Eventuell anfallende Steuern, Abgaben, GEMA-
Gebühren sind vom Kunden zu entrichten. Dem
Auftraggeber obliegt die Prüfung, ob die Veranstaltung
GEMA-pflichtig ist. Der DJ weist ausdrücklich darauf
hin, dass er mit bei der GEMA lizensierten digitalen
Kopien arbeitet. Weitere Informationen finden sich auf
der Internetseite der GEMA. Für nicht-öffentliche,
private Feiern (z.B. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern)
sind üblicherweise keine GEMA-Gebühren zu
entrichten.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt
rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche,
gesetzliche Regelung in Kraft, die dem Zweck der
gewollten Regelung am Nächsten kommt.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstandort ist Nürnberg, Bayern.
DJ-KRYMEZ.COM 2022